Foto: Stephan Doleschal

Stadt Wien führt strenge Regeln für stationslose Leihräder ein.

Die Stadt Wien führt strenge Regeln für stationslose Leihräder ein, die seit einigen Monaten in Wien angeboten werden. Eine ortspolizeiliche Verordnung setzt eine Frist für den Abtransport und legt eine Höchstzahl fest.

„Diese Räder richtig eingesetzt, können eine Bereicherung für unsere Stadt sein. Mit dieser Verordnung nehmen wir jetzt die Anbieter in die Pflicht, damit in der kommenden Fahrradsaison die Probleme des vergangenen Jahres nicht mehr auftreten. Mit der vierstündigen Reaktionsfrist stellen wir sicher, dass verkehrswidrig abgestellte oder kaputte Räder schnell entfernt werden“, sagt Verkehrsstadträtin Maria Vassilakou.

Abholfrist und kostenpflichtige Entfernung
Mittels einer ortspolizeilichen Verordnung legt die Stadt Wien jetzt fest, dass kaputte Räder oder verkehrswidrig abgestellte Leihräder werktags zwischen 6 und 18 Uhr innerhalb von vier Stunden, nachts und am Wochenende innerhalb von 12 Stunden nach Benachrichtigung abgeholt werden müssen. Erfolgt dies nicht, werden die Räder kostenpflichtig entfernt und es wird eine Verwaltungsstrafe von bis zu 700 Euro verhängt.

Die Leihräder dürfen beispielsweise nicht in öffentlichen Grünanlagen abgestellt werden, außer in den dort aufgestellten Fahrradständern, oder wenn es sich um einen Weg handelt, welcher mehr als 2,5 m breit ist und auf dem das Fahrradfahren zulässig ist.

Wie Fahrräder richtig abgestellt werden haben wir hier zusammengefasst: Fahrräder richtig abstellen

Höchstzahl: Maximal 1.500 Leihräder pro Anbieter
Pro Anbieter wird zudem ist eine Höchstzahl von 1.500 Fahrrädern festgelegt. Für jedes Leihrad muss eine Akkreditierung durchgeführt werden, jedes Rad wird mit einem Aufkleber und einer Nummer versehen und muss deutlich mit einer Servicetelefonnummer versehen sein. Die Verleihfirmen müssen zudem einige Voraussetzungen erfüllen, wie zum Beispiel einen Firmensitz in Wien haben beziehungsweise über eine Servicehotline verfügen.

Wie die Überwachung der Verordnung erfolgt, wird in den kommenden Wochen festgelegt. Die Verordnung soll in zwei Monaten in Kraft treten.

Kontakte und Infos zu den Leihrädern in Wien finden Sie hier: Leihräder in Wien: Servicehotlines und Infos