Reger Radverkehr an einem sonnigen Morgen in Wien.

Rahmenbedingungen & Haftungsausschluss Radfahrkurse

RAHMENBEDINGUNGEN ZUR KOSTENÜBERNAHME
FÜR RADFAHRKURSE DER MOBILITÄTSAGENTUR WIEN AN VOLKSSCHULEN 2026

Rahmenbedingungen für 3. und 4. Klassen einer Wiener Volksschule

1.1 Allgemeine Voraussetzungen

Jede 3. und 4. Klasse einer Wiener Volksschule kann einen Antrag auf Kostenübernahme für Radfahrkurse der Mobilitätsagentur Wien GmbH stellen:

  • Nach Kursbuchung auf der Plattform der Mobilitätsagentur Wien
  • Pro Klasse einmal im Schuljahr möglich; dies gilt auch für Mehrstufenklassen (= ein Kurs für die gesamte Mehrstufenklasse pro Schuljahr)
  • Für eine Mindestanzahl von 10 Schüler:innen pro Radfahrkurs: Sollte die Anzahl der geplant teilnehmenden Schüler:innen die Mindestanzahl nicht erreichen, so können mehrere Klassen gemeinsam einen Kurs durchführen und für diesen Kurs einmalig eine Kostenübernahme beantragen (Kombinationskurs). Die betroffenen Klassen können im selben Schuljahr keinen weiteren Antrag auf Kostenübernahme stellen.

Wichtiger Hinweis: Räder und Helme werden vor Ort kostenlos zur Verfügung gestellt.

 1.2 Besondere Voraussetzungen

Die Kurskosten für einen gebuchten Radfahrkurs werden von der Mobilitätsagentur Wien vorbehaltlich und nach Maßgabe verfügbarer Mittel übernommen, sofern die Schule:

  • bei Stellung des Antrags auf Kostenübernahme die hinterlegten Kursangaben auf ihre Richtigkeit prüft und bestätigt;
  • sicherstellt, dass eine geeignete (auch die Schule vertretende) Lehrkraft den Kurs vor Ort beaufsichtigt (die Lehrkraft muss nicht aktiv am Kurs teilnehmen, jedoch bei Kursdurchführung im Schonraum anwesend sein);
  • Abweichungen von den vereinbarten Vorgaben unverzüglich an die Mobilitätsagentur Wien (office@mobilitaetsagentur.at) meldet sowie vor Ort durch die anwesende Lehrperson die Durchführung des Radfahrkurses entsprechend den mit der Radfahrschule vereinbarten Bedingungen sowie den Vorgaben für die Radfahrkurse der Mobilitätsagentur Wien digital bestätigt. Insbesondere müssen folgende Eckpunkte bestätigt werden:
    • Schule und Klasse
    • Kursdatum und Dauer
    • Anzahl und Namen der anwesenden Radfahrlehrpersonen
    • Anzahl der teilnehmenden Schüler:innen
    • Ausfahrt in den öffentlichen Straßenraum (ja/nein)

1.3 Sonstiges

1.3.1 Zeitliche Rahmenbedingung

Voraussetzung für die Kostenübernahme ist, dass der Radfahrkurs zwischen 7. September bis Ende Oktober 2026 durchgeführt wird, in dem ebenso der Antrag auf Kostenübernahme gestellt wurde.

1.3.2 Annullierung vor Kursbeginn

Wird ein Kurs, für den die Kostenübernahme bereits bestätigt wurde, nicht in Anspruch genommen, ist der Kurs über den Link oder Button in der Bestätigungsmail zu annullieren. Bei einer Annullierung vor Kursbeginn (mind. 24 Stunden Werktag vor dem Kurs) ist für die betroffene Klasse eine erneute Kursbuchung/Antragstellung im gleichen Schuljahr möglich. Die Radfahrschule ist in diesem Fall durch die Schule getrennt zu informieren. Mögliche privatwirtschaftliche Regelungen zwischen Schule und Radfahrschule sind hiervon nicht betroffen.

1.3.3 Abbruch nach Kursbeginn

Wird ein Kurs während der Durchführung aus Gründen abgebrochen, die nicht in der alleinigen Sphäre der Radfahrschule liegen, gilt er als durchgeführt und die Kosten werden der Radfahrschule erstattet. Die Schule beziehungsweise die betroffene Klasse hat keinen Anspruch auf Ersatz, das heißt es ist keine erneute Antragstellung im gleichen Schuljahr möglich.

Wichtiger Hinweis: Diese Radfahrkurse werden vollständig aus Mitteln der Mobilitätsagentur Wien finanziert. Die Verrechnung von Kosten gegenüber Schulen durch die Radfahrschule ist nur zulässig, soweit über den hier festgelegten Leistungsumfang hinausgehende (zusätzliche) Leistungen, welche die Qualität eines Kurses erhöhen (zum Beispiel für eine weitere Radfahrlehrperson), zwischen Schule und Radfahrschule ausdrücklich vereinbart werden.

Derartige Zusatzentgelte müssen gesondert und direkt gegenüber der Schule abgerechnet werden. Die registrierte Radfahrschule darf Zusatzleistungen beziehungsweise Entgelte nicht zur Bedingung der Durchführung eines Radfahrkurses machen.

HAFTUNGSAUSSCHLUSS MOBILITÄTSAGENTUR WIEN GMBH 2026

  1. Die Haftung der Mobilitätsagentur Wien GmbH als abwickelnde Stelle und aller weiteren, von der Mobilitätsagentur Wien GmbH mit der Buchung und Durchführung des Radfahrkurse beauftragten Institutionen ist für allfällige Schäden aus und in Zusammenhang mit der Durchführung und Abwicklung der Radfahrkurse an Schulen ausgeschlossen. Ausgenommen davon sind Fälle von nachgewiesener grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Die angeführten Institutionen haften auch nicht für Folgeschäden, immaterielle und indirekte Schäden sowie entgangenen Gewinn.
  2. Nach der Durchführung des Radfahrkurses wird ein Feedbackbogen übermittelt.