Warum E-Mopeds eben keine Fahrräder sind
Manche Diskussionen erscheinen mit etwas Abstand besonders absurd. In Österreich dürfen E-Mopeds bislang vollkommen ungehindert auf Radwegen, gemischten Geh- und Radwegen und für Fahrräder freigegebene Fußgänger:innenzonen rasen. Sie gelten rechtlich als Fahrrad. Auch wenn sie schwerer als die gute alte Puch Maxi sind und auch weitaus schneller als dieses Relikt einer vorvergangenen Zeit, das zu Recht nie am Radweg erlaubt war.
Deshalb steht auf diesen Ungetümen, die meist irgendwelche Fantasienamen chinesischer Hersteller tragen auch Aufkleber mit dem Hinweis „Ich bin ein Fahrrad“.
Nun wird eine Ente auch nicht zum Kanarienvogel, wenn ich es ihr auf die Federn schreibe. Denn was quakt wie eine Ente, watschelt wie eine Ente und aussieht wie eine Ente wird wohl eine sein. Deshalb sind E-Mopeds auch Mopeds, halt mit Elektromotor. In unseren Nachbarländern wie Deutschland sind sie damit auch zulassungs- und versicherungspflichtig.
Bereits im vergangenen Jahr hat Mobilitätsstadträtin Ulli Sima auf diesen Missstand hingewiesen und eine Änderung eingemahnt.
Nun legt sie einen konkreten Gesetzentwurf vor, der mit einfachen Eingriffen in die Straßenverkehrsordnung und das Kraftfahrgesetz aus Fahrrädern wieder Fahrräder und aus Mopeds wieder Mopeds macht. Dadurch werden Österreichs Rad- und Gehwege wieder sicherer. Und ein Ort für Radler:innen und Fugänger:innen.
Unter der alten Regelung hätten bereits Vierjährige mit einem E-Moped durch die Gegend heizen dürfen und das ist doch wirklich absurd.
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