Frau fährt ein Transportfahrrad. Im Korb sitzt ihr Sohn. Foto: Stephan Doleschal

Transportfahrräder: Welche Regeln gibt es zu beachten?

Immer mehr Menschen in Österreich fahren in ihrem Alltag mit dem Transportfahrrad. Aber welche Regeln und Vorschriften müssen Menschen, die mit dem Lastenrad unterwegs sind, beachten?

Transportfahrräder mit einer Bauartgeschwindigkeit von maximal 25 km/h und einer maximalen Antriebsleistung von 600 Watt bzw. einer Nenndauerleistung von 250 Watt gelten – egal ob mit oder ohne Elektroantrieb – als Fahrräder. Bis auf wenige Ausnahmen gelten daher dieselben Regeln und Pflichten der  StVO (Straßenverkehrsordnung) wie für das Fahren mit jedem anderen Fahrrad.

Beladung

Wer ein Transportfahrrad nutzt, sollte bei der Ladung auf Vorschriften und Sicherung achten. Die Herstellerangaben geben Auskunft zur maximalen Zuladung und dem Gesamtgewicht. Mehrspurige Transportfahrräder dürfen bis maximal 250 kg beladen werden. Bei einspurigen Transportfahrrädern gibt es kein gesetzliches Limit. Generell sollte für einen sicheren Transport beachtet werden:

  • Es dürfen keine Gegenstände transportiert werden, die das Anzeigen der Fahrtrichtungsänderung behindern, die freie Sicht oder die Bewegungsfreiheit des Fahrers beeinträchtigen, Personen gefährden oder Sachen beschädigen können.
  • Je schwerer die Ladung, desto tiefer und mittiger sollte sie gelagert werden.
  • Um die Ladung sicher zu stabiliseren, sollten Spanngurte verwendet werden.

Benutzung von Radfahranlagen

Radfahrstreifen, Mehrzweckstreifen, Radwege, Geh- und Radwege oder Radfahrerüberfahrten dürfen grundsätzlich mit Transportfahrrädern benutzt werden. Auch mehrspurige Fahrräder bis zu einer Breite von 100 cm können Radwege benutzen. Hat das Fahrrad einen Radabstand von mehr als 1,7 Meter, besteht Wahlfreiheit, ob am Radweg gefahren wird. Sind mehrspurige Fahrräder breiter als 100 cm, müssen sie auf der Fahrbahn fahren.

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Transport von Kindern

Seit 2013 ist es erlaubt, eines oder mehrere Kinder mit Fahrrädern, die über eine Transportkiste verfügen, mitzunehmen. Diese muss (laut Hersteller) für den Transport von Kindern geeignet und mit einem Gurtsystem ausgerüstet sein, das vom Kind nicht leicht geöffnet werden kann. Die Transportkiste darf vor oder hinter dem Lenker angebracht werden. Jedes Kind, das transportiert wird, muss einen eigenen Sitzplatz haben, angegurtet sein und davor geschützt sein, mit Händen oder Beinen in die Räder des Fahrrads / Anhängers zu gelangen oder den Boden zu berühren.

Für Kinder unter zwölf Jahren gilt die Radhelmpflicht, unabhängig davon, ob sie selbst mit dem Fahrrad fahren, mitfahren oder sonst mit dem Fahrrad transportiert werden. Die Person, die das Fahrrad lenkt, muss mindestens 16 Jahre alt sein.

Transportfahrrad Foto Wolfgang Zajc

Parken von Transportfahrrädern

Generell gilt: Fahrräder sind so aufzustellen, dass sie nicht umfallen oder den Verkehr behindern können. Wer das Transportfahrrad auf dem Gehweg parkt oder dort anhält, darf keine FußgängerInnen behindern. Auf dem Gehsteig ist das Abstellen von Fahrrädern außerdem nur dann zulässig, wenn dieser mehr als 2,50 m breit ist. Dies gilt nicht im Bereich von Haltestellen öffentlicher Verkehrsmittel, außer es sind dort Fahrradständer aufgestellt.
Halte- und Parkverbotszonen ausgenommen Ladetätigkeit mit Lastfahrzeugen dürfen mit Lastenfahrrädern für Ladetätigkeiten verwendet werden, wenn es sich um ausschließlich zur Beförderung von Gütern bestimmte Fahrräder handelt.

Tipps für eine sichere Fahrt

Durch die unterschiedliche Konstruktion unterscheidet sich ein Transportfahrrad auch in der Fahrweise von einem regulären Fahrrad. Daher sollte man zur Eingewöhnung erst mit einem unbeladenen Rad bei wenig Verkehr fahren und dabei verschiedene Fahrmanöver ausprobieren, z.B. Anfahren, Schalten, langsames und schnelles Fahren, Kurven fahren, Bremsen. Das beladene Transportfahrrad fährt sich deutlich träger. Das zeigt sich vor allem beim Bremsen und Kurvenfahren, aber auch beim Beschleunigen. Daher ist eine gründliche Eingewöhnung und vorausschauendes Fahren besonders wichtig. Man sollte sich vorab immer vergewissern, dass die Ladung gut gesichert und das Fahrrad, insbesondere Anhängerkupplung und Bremsen, funktionsfähig ist.