Reger Radverkehr an einem sonnigen Morgen in Wien.

Fahrrad richtig abstellen

Hier finden Sie zusammengefasst, welche Regeln beim Abstellen von Fahrrädern zu beachten sind. Diese Regeln gelten großteils auch für E-Scooter und Roller.

In Wien gibt es an mehr als 3.000 verschiedenen Standorten Radbügel, die Platz für über 49.000 Fahrräder bieten. Jährlich kommen neue Abstellplätze hinzu.

Fahrräder die nicht am Radbügel versperrt werden müssen, können neben dem Fahrradständer abgestellt werden. Bitte stellen Sie Fahrräder neben dem Radständer so ab, dass andere Verkehrsteilnehmende nicht behindert werden.

Sollten Sie keine Fahrradabstellanlage finden, sind Fahrräder der StVO nach so abzustellen, dass sie weder umfallen können noch verkehrsbehindernd sind. Nur auf Gehsteigen, die breiter als 2,5 Meter sind, dürfen Fahrräder abgestellt werden. Auch in der Parkspur dürfen Fahrräder abgestellt werden.

(Leih-)-E-Scooter müssen so abgestellt werden, dass andere Verkehrsteilnehmende weder behindert, noch gefährdet werden. Auf Gehsteigen, die weniger als vier Meter breit sind gilt ein Abstellverbot. Außerdem müssen die Scooter am fahrbahnseitigen Gehsteigrand geparkt werden.

Achten Sie beim Abstellen von Fahrrädern, E-Scootern und Rollern auch darauf, dass taktile oder akustische Hilfseinrichtungen für Menschen mit Sehbehinderungen sicher benutzbar bleiben. Das ist seit der 27. StVO-Novelle verboten. (§ 24 Abs. 1 lit. I StVO 1960) Details: Straßenverkehrsordnung

Nicht erlaubt ist das Abstellen in Haltestellenbereichen ohne Radbügel, auf Blindenleitsystemen, in Grünanlagen, auf nichtöffentlichen Flächen sowie auf anderen Flächen mit Halte- & Parkverbot laut StVO.

Abstellen der Räder bei Öffi-Stationen

Es ist immer wichtig, das Fahrrad gesetzeskonform abzustellen und vor allem Fußgängerinnen und Fußgänger nicht zu behindern. Bei U-Bahn-Stationen ist es nicht erlaubt, das Fahrrad etwa an Handlauf rund um die Station abzusperren. Fahrräder, die bei Rolltreppen und Eingängen im Bereich der Wiener Linien abgesperrt sind, können von den Wiener Linien entfernt werden. Denn bei Notfällen brauchen die Menschen Platz, um rasch aus der Station zu kommen. Die Räder werden dann der MA 48 übergeben. Das Rad dann wieder abzuholen ist mühsam und vor allem teuer.

“Achtung: Abschleppzone” heißt eine Informationskampagne zum Thema der Wiener Linien. Hier finden Sie detaillierte Informationen wo und warum Fahrräder abgeschleppt werde. Wiener Linien: Achtung Abschleppzone

Wo kann man „Fahrradleichen“ und verkehrsbehindernd abgestellte Fahrräder und E-Scooter melden?

Sogenannte “Fahrradleichen” und Fahrräder, die verkehrs- oder gehbehindernd abgestellt sind, können von der Abschleppgruppe der Magistratsabteilung 48 entfernt werden.

Telefon: 01/ 76043 – 48746
E-Mail: el@ma48.wien.gv.at

Die von der MA 48 verrechneten Kosten entsprechen den Tarifen für Fahrzeugabschleppungen.
Die Gebühr für das Abschleppen eines Fahrrads kostet 65 Euro. Fahrzeugabschleppung – Tarifübersicht

Melden kann man widerrechtlich abgestellte E-Scooter bei der Wiener Stadtinformation unter 01/50255 oder unter stadtinformation@post.wien.gv.at oder in der Sag’s Wien-App.

Illustrationen von Anna Hazod