Rechts abbiegen bei Rot wird in Wien rasch umgesetzt

Mit 1. Oktober 2022 tritt österreichweit die neue Straßenverkehrsordnung in Kraft. Diese ermöglicht Radfahrerinnen und Radfahrern an – von der Behörde geprüften und markierten – Kreuzungen das Rechtsabbiegen auch bei Rot. Nun startet die Stadt Wien das Verfahren, um in einem ersten Schritt das Abbiegen bei Rot an zehn Örtlichkeiten zu ermöglichen. Bereits im Laufe des Oktobers werden die ersten 10 Örtlichkeiten verordnet und entsprechende Schilder aufgehängt. Dabei wurden insbesondere Relationen ausgewählt, wo vor und nach dem Abbiegen Radwege vorhanden sind – man also von einem Radweg in einen anderen Radweg abbiegt – und damit keine Konflikte mit anderen Verkehrsteilnehmer*innen entstehen. Grundsätzlich gilt dann für Radfahrende: Das Rechtsabbiegen bei Rot ist nach einem Stopp dort erlaubt, wo eine entsprechende Hinweis-Tafel angebracht ist.

10 Örtlichkeiten kommen so rasch wie möglich, weitere nach eingehender Prüfung

Die MA 46 als zuständige Straßenverkehrsbehörde prüft für den ersten Schritt zehn Örtlichkeiten. Acht weitere Örtlichkeiten in der Stadt wurden für eine Vorher-/Nachher-Untersuchung des Bundesministeriums für Klimaschutz nominiert.

Das Abbiegen bei Rot unter bestimmten Voraussetzungen ist schon in zahlreichen Ländern möglich und gut untersucht. Für Radfahrende verringern sich dadurch Wartezeiten. Das macht das Fahrrad als Verkehrsmittel für ein flottes Vorankommen in Wien noch attraktiver.

Für folgende Örtlichkeiten werden Verfahren umgehend eingeleitet:

  1. Rechtseinbiegen von Radweg Franz-Josefs-Kai auf Radfahrstreifen Salztorbrücke
  2. Rechtseinbiegen von Radweg Nordbahnstraße (östliche Seite) auf Radweg Am Tabor
  3. Rechtseinbiegen von Radfahrstreifen Am Tabor in Radweg Nordbahnstraße (westliche Seite)
  4. Rechtseinbiegen von Mehrzweckstreifen Hollandstraße in Radweg Obere Donaustraße
  5. Rechtseinbiegen von Radweg Arsenalstraße in Radweg Gudrunstraße
  6. Rechtseinbiegen von Radweg Sonnwendgasse in Radweg Gertrude Fröhlich-Sandner-Straße
  7. Rechtseinbiegen von Radweg Gertrude Fröhlich-Sandner-Straße in Radweg Sonnwendgasse
  8. Rechtseinbiegen von Radfahrstreifen Kobingergasse in Radweg Schönbrunner Straße
  9. Rechtseinbiegen von Radweg Katsushikastraße in Radweg Brünner Straße
  10. Rechtseinbiegen von Radweg Kaisermühlenstraße in Radweg Kaisermühlenstraße

Folgende Örtlichkeiten sollen darüber hinaus im Zuge der österreichweiten Vorher-Nachher-Studie umsetzt werden

  1. Rechtseinbiegen von Mehrzweckstreifen Schottengasse auf Radweg Schottenring
  2. Rechtseinbiegen von Radweg Schottenring auf Radfahrstreifen Schottengasse stadtauswärts
  3. Rechtseinbiegen von Radweg Getreidemarkt auf Radweg Babenbergerstraße
  4. Rechtseinbiegen von Radweg Babenbergerstraße auf Radweg Museumsplatz
  5. Rechtseinbiegen von Mehrzweckstreifen Friedensbrücke auf Radweg Brigittenauer Lände
  6. Rechtseinbiegen von Radfahrstreifen Donaufelder Straße auf Radweg Angyalföldstraße
  7. Rechtseinbiegen von Radweg Ameisbrücke in Radfahrstreifen Karlingergasse
  8. Rechtseinbiegen von Radweg Karlingergasse(Anmerkung: projektiert) in Radweg Ameisbrücke