Eine junge Frau ist bei Nacht mit einem gut beleuchteten Fahrrad unterwegs. Foto: Stephan Doleschal

Licht macht sichtbar!

Richtig beleuchtet und StVO-konform ausgestattet kann in Wien das ganze Jahr durchgeradelt werden. Besonders in der dunklen Jahreszeit sorgen Licht und Reflektoren für mehr Sicherheit.

Bitte achten Sie darauf, dass Ihr Fahrrad mit den notwendigen Lichtern und Reflektoren ausgestattet ist.

So ist Ihr Fahrrad richtig ausgestattet.
Die Straßenverkehrsordnung schreibt vor:

(mit Klick auf Skizze öffnet sich ein PDF zum Download)

1) Rücklicht: rot, kann blinken

2) Reflektor hinten: rot, mind. 20 cm2

3) Reflektor vorne: weiß, mind. 20 cm2

4) Vorderlicht: weiß oder hellgelb, muss beständig leuchten (nicht blinkend) und am Fahrrad angebracht sein

5) Pedale: gelbe Reflektoren an beiden Seiten


6) Räder: gelbe oder weiße Katzenaugen, Reflektorsticks oder in der Bereifung integrierte Reflektorstreifen
auf beiden Reifen, 20cm² Mindestfläche (etwa 6 Reflektorsticks pro Reifen)

7) Zwei voneinander unabhängige, funktionstüchtige Bremsen

8) Klingel oder Hupe

 

Weitere Infos zum Radfahren in der kalten Jahreszeit: Winterradeln

Gesetzliche Grundlage: Österreichische Fahrradverordnung

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