Reger Radverkehr an einem sonnigen Morgen in Wien.

Novelle der Fahrradverordnung ist in Kraft getreten

Ab sofort sind reflektierende Folien als Rückstrahler zulässig.  Das Ziehen von Anhängern mit Rennrädern und die Mitnahme von Kindern in Lastenrädern ist erlaubt.

Die Fahrradverordnung regelt wie Fahrräder in Österreich ausgestattet sein müssen. Die Verordnung aus dem Jahr 2001 wurde nun zum ersten Mal novelliert. Die wichtigsten Änderungen sind hier zusammengefasst.

Kinder am Lastenrad sind erlaubt

Bislang war die Mitnahme von Kindern in Lastenrädern in Österreich durch die Fahrradverordnung nicht explizit gestattet. Lediglich eine EU-Gleichwertigkeitsklausel machte dies möglich. Diese besagt, dass Fahrräder, die in anderen EU-Staaten erzeugt und für den Kindertransport benutzt werden dürfen, auch in Österreich zugelassen sind. Mit der überarbeiteten Fahrradverordnung wird nun dem Trend zu Lastenrädern Rechnung getragen und die Unsicherheit bei vielen über die Kindermitnahme beseitigt. Erforderlich für die Kindermitnahme sind Gurte, die von Kindern nicht leicht geöffnet werden können.

Lastenrad_1

Reflektierende Klebefolien als Rückstrahler werden gestattet

Eine weitere Änderung betrifft die Beschaffenheit von weißen und roten Rückstrahlern am Fahrrad. Diese dürfen jetzt auch aus „Rückstrahlmaterialien bestehen, die den Bestimmungen der ECE-Regelung Nr. R104 entsprechen“. Das bedeutet, dass nun Reflektorfolien auf Fahrrädern erlaubt sind. Bis jetzt waren Rückstrahler erforderlich und reflektierende Klebefolien nicht erlaubt.

Rennräder dürfen Anhänger ziehen

Bislang durften Rennräder keine Anhänger ziehen. Ab sofort dürfen auch mit Rennrädern Lasten- und Kinderanhänger mitgeführt werden.

Neues bei der Beleuchtung

Die Bestimmungen zum Licht am Fahrrad erlauben bereits ein hohes Maß an Flexibilität und sind nahezu unverändert geblieben. Neu ist lediglich: Das Rad muss beim Fahrradkauf nun nicht mehr automatisch mit einem Licht ausgerüstet sein. Vorgeschrieben ist natürlich, dass bei Dunkelheit oder schlechter Sicht ein geeignetes Licht verwendet werden muss.

Die Novelle der Fahrradverordnung ist eine Anpassung an die Entwicklungen am Fahrradsektor der letzten Jahre und erlaubt mehr Flexibilität. Die Mobilitätsagentur Wien begrüßt die neuen Regelungen.

15 Kommentare

Wolfgang Rauh sagte am 12.10.2013, 10:48:
In Wien haben 85% der Fahrräder bei Dunkelheit keine funktionierende Beleuchtung. Da war es natürlich ganz ganz wichtig, zu erlauben, dass die Fahrradindustrie uns nun mit garantiert unbeleuchtetem Fahrrad-Schrott beglücken kann. So sorgt man also dafür, dass das Fahrrad ein vollwertiges Alltags-Verkehrsmittel wird? Wer solche Freunde hat, braucht keine Feinde mehr. Einen Schimmer von Vernunft scheint wenigstens aus Brüssel zu kommen: Die EU-Gleichwertigkeitsklausel! Ich habe einen in der EU zugelassenen Kindersitz, der nur vorne montiert werden kann. Heißt das jetzt, dass sich Österreich die unsäglich dumme und inkompetente Bestimmung, dass vordere Kindersitze verboten sind, sonstwohin schieben kann?
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christoph sagte am 12.10.2013, 12:00:
die verletztungsgefahr ist vorne viel größer da der fahrer/in auf das kind fällt und das zwischen vorbau und erwachsenen eingeklemmt wird.
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Ernst Hirschmugl sagte am 16.10.2013, 15:16:
steht in der STVO, 28 Zoll Räder, Felgen schmäler als 23 mm, Rennlenker, lerichter als 12 kg., etc.
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Karsten Richter sagte am 13.02.2014, 11:37:
Hallo Wolfgang, ich habe mir ein Weeride Kindersitz für mein Fahrrad gekauft ohne vorher die Fahrradverordnung zu lesen ;o) Benutzt du deinen Sitz im Alltag, bzw. hat dich damit schon jemand aufgehalten?
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Wolfgang Rauh sagte am 13.10.2013, 10:39:
Woher wissen sie das? Woher wissen Sie weiters, dass es nicht ebenso viele und schwerwiegende Unfall-Hergänge gibt, bei denen das Kind eher hinten gefährdet ist. Woher wissen Sie, dass ein allfälliger Risiko-Unterschied so groß ist, dass er ein Verbot vorne angebrachter Kindersitze rechtfertigt?
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bravado sagte am 16.10.2013, 14:44:
naja, es geht wohl eher um den frontalcrash ( autotür etc ) ... da ist das kind hinter dem erwachsenen natürlich einen tick sicherer. gefährlich am kindersitz ist mmn vielmehr das umkippen des fahrrads bei einem unfall und der damit verbundene aufprall des kinds aus über einem meter höhe...
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Pascal Kellermayr sagte am 14.12.2013, 09:35:
Es gibt so viele mögliche Varianten... Wenn das Kind vorne ist, das fahrende Elternteil rechts am Fahrbahnrand fährt und dabei nach links zu Sturz kommt und zugleich ein daneben oder etwas dahinter fahrendes Auto abrupt bremsen muß, kann dieser eine Meter Unterschied vorn/hinten über Leben oder Tod entscheiden. Wenn das Kind vorne ist und das Auto gerade noch hinter dem Rücken des Erwachsenen zu stehen kommt, wäre das Kind bei Rücksitz bereits überrollt worden.
achim sagte am 14.10.2013, 20:04:
Was sieht nun das Gesetz bei Rennrädern vor. Diese müssen ja keine Rückstrahler besitzen, hat sich hier nun etwas geändert. bzw. ab wann gilt ein Rad als Rennrad? LG Achim, Head of Design, http://www.boerner-wien.at
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Mario Sedlak sagte am 16.10.2013, 17:33:
Und die blinkenden Scheinwerfer bleiben weiterhin verboten. Find ich gut, nur sollte es sich mal zu deren Verwenden rumsprechen ...
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Markus sagte am 18.10.2013, 13:40:
Um in der Stadt aufzufallen, sind diese Blinklichter, mit denen scheinbar 50% aller Leute fahren, wahrscheinlich auch ausreichend, wer in echte Dunkelheit kommt, wird sowieso merken, dass es sich damit wahrscheinlich nicht so gut fährt.
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Michael Bunka sagte am 16.10.2013, 18:30:
Ich verwende seit Jahren Reflektorfolien. Kein Vergleich zu den lächerlichen Rückstrahlern! Wartungsfrei und diebstahlsicher. Beim Kauf eines Fahrrades kann ich auf die Zwangsbeglückung mit Beleuchtungsschrott gerne verzichten. Das vermindert den Müllberg. Mein Scheinwerfer blinkt ! Und das ist gut so, denn ich will gesehen werden! Beim MIV (motorisierter Individualverkehr) ist man doch auch nicht so empfindlich, Licht am tag, Breitstrahler etc.
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Milena Greif sagte am 17.10.2013, 15:35:
Darf ein über-16-Jähriger ein Kinder ohne Sitz am Gepäckträger mitnehmen, wenn es über 8 Jahre alt ist und einen Helm trägt?
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Paul J. sagte am 18.10.2013, 11:45:
Meinen EINSPURIGEN Anhänger darf ich aber jetzt weiterhin nur aufgrund der EU-Gleichwertigkeitsklausel in Ö verwenden...?
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Hannes sagte am 18.06.2014, 16:55:
Ich kann aus der alten FVo kein Verbot von Reflektorfolien rauslesen. Wenn es retroreflektierendes Material ist, ist das Ding ein "Rueckstrahler" - ob es die klassische Katzenaugenform hat oder nicht, ob es 10mm dickes Plastik ist oder nicht. Meinungen dazu? - danke! Gute Fahrt, H.
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