Novelle der Fahrradverordnung ist in Kraft getreten
Ab sofort sind reflektierende Folien als Rückstrahler zulässig. Das Ziehen von Anhängern mit Rennrädern und die Mitnahme von Kindern in Lastenrädern ist erlaubt.
Die Fahrradverordnung regelt wie Fahrräder in Österreich ausgestattet sein müssen. Die Verordnung aus dem Jahr 2001 wurde nun zum ersten Mal novelliert. Die wichtigsten Änderungen sind hier zusammengefasst.
Kinder am Lastenrad sind erlaubt
Bislang war die Mitnahme von Kindern in Lastenrädern in Österreich durch die Fahrradverordnung nicht explizit gestattet. Lediglich eine EU-Gleichwertigkeitsklausel machte dies möglich. Diese besagt, dass Fahrräder, die in anderen EU-Staaten erzeugt und für den Kindertransport benutzt werden dürfen, auch in Österreich zugelassen sind. Mit der überarbeiteten Fahrradverordnung wird nun dem Trend zu Lastenrädern Rechnung getragen und die Unsicherheit bei vielen über die Kindermitnahme beseitigt. Erforderlich für die Kindermitnahme sind Gurte, die von Kindern nicht leicht geöffnet werden können.
Reflektierende Klebefolien als Rückstrahler werden gestattet
Eine weitere Änderung betrifft die Beschaffenheit von weißen und roten Rückstrahlern am Fahrrad. Diese dürfen jetzt auch aus „Rückstrahlmaterialien bestehen, die den Bestimmungen der ECE-Regelung Nr. R104 entsprechen“. Das bedeutet, dass nun Reflektorfolien auf Fahrrädern erlaubt sind. Bis jetzt waren Rückstrahler erforderlich und reflektierende Klebefolien nicht erlaubt.
Rennräder dürfen Anhänger ziehen
Bislang durften Rennräder keine Anhänger ziehen. Ab sofort dürfen auch mit Rennrädern Lasten- und Kinderanhänger mitgeführt werden.
Neues bei der Beleuchtung
Die Bestimmungen zum Licht am Fahrrad erlauben bereits ein hohes Maß an Flexibilität und sind nahezu unverändert geblieben. Neu ist lediglich: Das Rad muss beim Fahrradkauf nun nicht mehr automatisch mit einem Licht ausgerüstet sein. Vorgeschrieben ist natürlich, dass bei Dunkelheit oder schlechter Sicht ein geeignetes Licht verwendet werden muss.
Die Novelle der Fahrradverordnung ist eine Anpassung an die Entwicklungen am Fahrradsektor der letzten Jahre und erlaubt mehr Flexibilität. Die Mobilitätsagentur Wien begrüßt die neuen Regelungen.