StVO neu: Mehr Vorteile für den Radverkehr

Ab 1. Oktober 2022 gilt eine Novelle der Straßenverkehrsordnung. Wir haben die wichtigsten Regeländerungen hier zusammengefasst.

Die Straßenverkehrsordnung, meist abgekürzt als StVO bekannt, stammt in ihren Grundpfeilern aus dem Jahr 1960. Nun wurde sie zum 33. Mal novelliert und sie bringt einige Änderungen für den Radverkehr. Hier das wichtigste:

Überholabstand

(c)BMK

Grundsätzlich gilt nun beim Überholen von Radfahrer:innen im Ortsgebiet ein seitlicher Anstand von 1,5 Metern. Außerorts sind es sogar zwei Meter Es gibt aber eine Einschränkung: Bis zu einer Geschwindigkeit des Kfz von 30km/h darf dieser Überholabstand unterschritten werden. Da gilt wie früher einen der Sicherheit entsprechenden Abstand einzuhalten.

Rechtsabbiegen bei Rot

In Zukunft gibt es die Möglichkeit, mit dem Fahrrad trotz roter Ampel an einer Kreuzung weiterzufahren. Die Stadt Wien will das auch rasch umsetzen. Und zwar unter folgenden Bedingungen:

  • Die Ampel muss mit einer entsprechenden Tafel gekennzeichnet sein.
  • Man muss anhalten und sich vergewissern, dass etwa keine Zu-Fuß-Gehenden behindert oder gar gefährdet werden. Analog zu STOP-Tafeln.
  • Radfahrende dürfen nur an der gekennzeichneten Kreuzung rechts abbiegen oder an T-Kreuzungen gerade weiterfahren. Sonst gilt die rote Ampel natürlich wie immer.

Foto: PID/Christian Fürthner

Nebeneinander nicht nur auf Radwegen oder Fahrradstraßen

Auf Straßen mit Tempo 30 darf am Fahrrad nebeneinander gefahren werden. Allerdings nicht, wenn es sich um Vorrang- oder Schienenstraßen handelt, oder wenn das linke der beiden Fahrräder mehrspurig ist. Auch beim erlaubten Radfahren gegen die Einbahn ist das nicht gestattet. Bei Kindern ist das anders: Neben Kindern bis 12 Jahren darf man immer daneben herradeln.

(c)BMK

Weitere Änderungen der StVO im Kurzreport:

  • Wann in unmittelbarer Nähe keine Kfz unterwegs sind, entfällt die 10 km/h Annäherungsgeschwindigkeit bei ungeregelten Überfahrten.
  • Das Reißverschlussprinzip wird erweitert. Nun gilt es auch für Radfahrende, die am Ende eines baulichen Radwegs auf der Fahrbahn in gleicher Richtung weiterfahren.
  • Fahrräder dürfen nun in nicht geöffneten Fußgängerzonen abgestellt werden, ohne Zu-Fuß-Gehende oder andere Fahrzeuge zu behindern.

Eine weitere Auflistung der neuen Regelungen gibt es hier.

Auch für das Zu-Fuß-Gehen gibt es neue Regelungen, die wir hier zusammengefasst haben.

11 Kommentare

Thea Völk sagte am 30.09.2022, 10:54:
Super. 10 Kreuzungen. Das sind ja ungeheuerliche 0,77 Prozent aller Ampelanlagen. Das wird den Radverkehr in Wien revolutionieren.
Antworten
Christian Rupp sagte am 30.09.2022, 11:49:
Liebe Thea, wie im Text zu lasen ist, ist das einmal der Beginn. Es werden nach und nach weitere Kreuzungen dazu kommen.
Antworten
Manuela sagte am 30.09.2022, 20:05:
Hallo, verstehe ich das richtig, dass das Vorbeifahren (von Kfz) an Radfahrern, die auf einem Mehrzweckstreifen unterwegs sind, nicht als Überholen gilt und damit auch nicht die Einhaltung des Mindestabstands vorgeschrieben ist? Wenn ja, so ist das bedauerlich, da es auch hier oft zu sehr knappen Manövern seitens der Autofahrer kommt.
Antworten
Ernst Pitlik sagte am 01.10.2022, 08:29:
Das alles ist ganz gut und dient auch der Sicherheit für schwache Verkehrsteilnehmer nur wer kontrolliert das bitte.
Antworten
Thomas sagte am 02.10.2022, 11:36:
Es ist ein Anfang, aber diese Regeln kennen nur die Radfahrer und nicht die Auto/LKW Fahrer. Ohne einer Aufklärungskampagne für die motorisierten Verkehrsteilnehmer und Kontrolle durch die Exekutive wirkt das in 10 bis 15 Jahren.
Antworten
Carina sagte am 04.10.2022, 01:10:
Klingt alles recht schön, doch welche AutofahrerInnen werden nun plötzlich ab 1.10.2022 ihre Haltung den RadfahrerInnen gegenüber ändern und ihnen mehr Respekt zollen? Ich bin auch der Meinung, dass diese neuen Regelungen eine Aufklärungskampagne brauchen, damit sie von den KFZ FahrerInnen zumindest wahrgenommen werden. Aber ja, es ist ein ganz kleiner Anfang.
Antworten
Ludwig sagte am 05.10.2022, 05:41:
Es ist ja völlig für die Würschte. Wenn ich am Lichtenwerderplatz immer 3 Ampelphasen zum Überqueren brauche, während KFZ in jede Richtung immer nur eine brauchen, sieht man welch Geistes Kind diese Regelungen und die StVO sind. Da wurde eine Pfusch-Lösung in ein bestehendes Leitsystem, das wegen, von und für KFZ gemacht ist, reingebastelt. Es hat nichts mit den Bedürfnissen als Radfahrer*in zu tun, es ist nur ein "Riesenerfolg für die Politik". Ein solches System würde völlig anders aussehen. Wenn ich erstmal stehenbleiben muss, den Fuß auf die Straße setzen, aus dem Gleichgewicht bin, mich wieder auf 30kmh raufradeln muss, ist es schon egal, ob ich dann noch 10s warten muss. Aber dass Radfahren völlig andere Bedürfnisse als die KFZ haben, bemerkt man halt nicht, wenn man selbst nur einmal im Jahr mit abgespreizten Knie auf die Donauinsel rudert und das Rad nicht als tägliches Transportmittel benutzt. Was habe ich also erwartet?
Antworten
Ludwig sagte am 05.10.2022, 05:55:
Die Mehrzweckstreifen im 9. Bezirk, z.B. Alserbachstraße, sind legal gar nicht befahrbar. Man müsste immer auf der linken Linie oder sogar links davon fahren. Ansonsten würde man sich selbst gefährden, weil man den längsparkenden Autos zu nahe kommt. Sie entsprechen alle nicht den eigenen Richtlinien (Mindestbreite 1,5m). Es ist auch für KFZ nicht möglich, korrekte Abstände einzuhalten. Das heißt, es werden uneinhaltbare Regelungen erlassen, kostet ja nichts, und man lässt die Radfahrer*innen und die KFZ-Lenker*innen das dann im Alltag auskämpfen. Und genau so lauft das dann ab und genau so viel halten alle von einander: Gegner! Auch in der Skizze oben im Artikel fährt die*r Radfahrer*in inkorrekt: viel zu knapp am parkenden Auto vorbei. Wenn sie*r korrekt fahren würde (Mindestabstand 1m wegen den Türen), könnte sie*r wahrscheinlich gar nicht korrekt überholt werden. Außerdem sind die eingezeichneten 1,5m keine 1,5m, die*r Radfahrer*in müsste im Maßstab fast 3m groß sein. Selbst in der eigenen Skizze geht es sich nicht aus und nichts stimmt. Und so wird ständig mit unseren Bedürfnissen als Radfahrer*in umgegangen.
Antworten
Ludwig sagte am 05.10.2022, 06:39:
Gut ist die neue Regelung bei der Annäherung an eine Radfahrerüberfahrt: daran hat sich sowieso noch niemand jemals gehalten. Entkriminalisiert, danke. Beim Versuch, das Reißverschlussprinzip für das Radwegende in Gedanken umzusetzen, bin ich gescheitert. Weil Radwege ja bevorzugt dann enden, wenn man sie am dringendsten braucht (sorry, ich kann mir Seitenhiebe einfach nicht verbeißen), nämlich direkt vor den Kreuzungen, müssen sich jetzt die KFZ und die Radler*innen mitten auf der Kreuzung ineinander einordnen, wobei ein Teil davon, die Rechtsabbieger, direkt vor der Nase einbiegt (immerhin jetzt langsamer als zuvor) und praktisch alle KFZ-Lenker*innen niemals von der neuen Regelung hören werden. Das wird todernst und gefährlich, wenn man sich darauf verlassen will. Kann man die neuen Regelungen der StVO nicht mal als kleines Heftchen zusammenfassen und an alle Führerscheinbesitzer*innen in Österreich verschicken? Viele davon haben ja noch nicht mal in Österreich den Führerschein gemacht, oder schon vor 30 Jahren. Speziell bei den Botendiensten (bis 7,5t) gilt oft, dass der Stärkere gewinnt. Klar, das ist teuer, aber einmal in 10 Jahren, statt der Lobau-Untertunnelung?
Antworten
Johann sagte am 13.10.2022, 23:11:
@Ludwig: wahre Worte ! Ich kenne beide Seiten und kann vielem - besonders was den 9.Bezirk betrifft - nur beipflichten. Allerdings gebietet die Fairness, auch die Schattenseiten zu beleuchten : ".....daran hat sich sowieso noch niemand jemals gehalten." - genau da liegt eines der Probleme im gemeinsamen Benützen der Verkehrsflächen. 99% der Radfahrer (m/w) fahren verantwortungs- und rücksichtsvoll - der Rest macht, was er will. "Die neuen Regelungen der StVO als kleines Heftchen zusammenfassen und an alle Führerscheinbesitzer*innen in Österreich verschicken" ist eine nette Idee - aber was ist mit der StVO als Ganzes an die Radler ? Viele Nur-Radfahrer haben entweder noch nie was von Rechtsvorrang gehört oder es ist ihnen wurscht. "Beim Versuch, das Reißverschlussprinzip für das Radwegende in Gedanken umzusetzen, bin ich gescheitert" - ja, da hab ich auch meine Sorgen, allerdings aus anderer Sicht ! Abgesehen vom (manchmal scheinbar unterentwickelten) Selbsterhaltungstrieb werden aus dieser Regelung viele das Recht auf "ich bin jetzt da und ich habe reingelassen zu werden" ableiten, ohne Berücksichtigung von Mindestabständen und Reaktionszeiten. Sorry, ich bin viel an der Oberen Alten Donau unterwegs, und was sich da manchmal im Kampf Rad gegen Linienbus (speziell bei der Querung mit der Schnellbahn-Brücke) abspielt ist erschreckend ! Was ich kläglich vermisse ist der Aufruf zum MITEINANDER ! Es hat sich eine bedauerliche Kultur des Feindbildes - egal, ob Fußgänger, Radfahrer oder KFZ-Lenker - entwickelt, die immer mehr eskaliert. So sehr ich die Förderung des Radverkehrs begrüße, so sehr lehne ich ab, daß Radfahren ohne jede Schulung der Gesetzeslage einfach hinzunehmen ist. ALLE sind Teil des Verkehrs ! Kinder und Betrunkene sind vom Vertrauensgrundsatz ausgenommen - wieviele Radfahrende kennen diesen ?
Antworten
Johann sagte am 13.10.2022, 23:18:
Das mit der Kennzeichnung der Ampeln für das Abbiegen bei Rot kann ja heiter werden. Soweit ich das bisher verstanden habe, wird nur jene Ampel mit dem Zusatzschild versehen, die für den Radfahrer relevant ist. D.h. im Umkehrschluß, der "andere" Verkehrsteilnehmer weiß nicht, daß er hier mit Rot-Abbiegern zu rechnen hat. Viel Spaß ! Meine Meinung dazu : bitte keine halben Sachen - entweder immer und überall (prefered) oder gar nicht !
Antworten

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert